Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen der DRAICO UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Bezeichnung BESENREIN KA (nachfolgend „Auftragnehmer"), mit ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Angebot
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung bzw. mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Grundlage der Leistung ist in der Regel ein nach Besichtigung erstelltes Festpreisangebot.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen (Entkernung, Entrümpelung, Endreinigung) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche, nicht vereinbarte Leistungen werden gesondert berechnet und sind vorab abzustimmen.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Festpreise. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
§ 5 Termine und Mitwirkung des Auftraggebers
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zum Objekt sicher und sorgt für notwendige Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen). Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können zu Mehrkosten oder Terminverschiebungen führen.
Termin-Garantie beim Mülltonnenservice. Werden die Tonnen an einem vereinbarten Abfuhrtag aus Gründen, die BESENREIN KA zu vertreten hat, nicht rechtzeitig bereitgestellt, entfällt die Vergütung für den betreffenden Kalendermonat. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber den verpassten Termin innerhalb von 48 Stunden per WhatsApp, E-Mail oder Telefon meldet und der Abfuhrkalender bzw. Änderungen rechtzeitig mitgeteilt wurden. Ausgeschlossen sind Fälle, in denen der Zugang zum Standplatz versperrt war, der Entsorger den Termin ohne öffentliche Ankündigung geändert hat, sowie höhere Gewalt, Unwetter oder Glätte, die eine sichere Bereitstellung unmöglich machen. Die Garantie gilt höchstens für einen Monat pro Kalenderjahr; weitergehende Ansprüche (z. B. Kosten einer Sonderleerung) bleiben nach § 7 unberührt.
Probemonat. Verträge über den Mülltonnenservice kann der Auftraggeber innerhalb des ersten Vertragsmonats jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet. Nach dem ersten Vertragsmonat ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündbar.
§ 6 Entsorgung und Eigentum
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt das im Rahmen der Entrümpelung übernommene Räumgut als zur Entsorgung bzw. Verwertung freigegeben. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Entsorgung der Gegenstände berechtigt ist. Wertgegenstände und persönliche Unterlagen sind vom Auftraggeber vorab zu entnehmen.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Auftragnehmer ist haftpflichtversichert. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Über die Einzelheiten informiert der Auftragnehmer gesondert in der Widerrufsbelehrung. Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Karlsruhe.
Stand: Juni 2026