Besenrein übergeben – was heißt das?
Im Mietvertrag steht oft, dass die Wohnung „besenrein“ zurückzugeben ist. Was genau das bedeutet, wo die Grenze zur Endreinigung liegt und wie Sie die Übergabe gut vorbereiten.
Die kurze Antwort
Besenrein heißt: Die Wohnung ist leer, grobe Verschmutzungen sind beseitigt und die Böden sind gefegt. Eine gründliche Reinigung mit Fensterputzen und Schrubben ist damit nicht gemeint. Der Bundesgerichtshof hat das 2006 so festgehalten (Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05): Besenrein bedeutet die Beseitigung grober Verschmutzungen, nicht mehr.
Was im Einzelfall geschuldet ist, hängt aber vom Mietvertrag ab. Steht dort eine weitergehende Reinigungspflicht, gilt diese. Lesen Sie den Vertrag deshalb vor dem Auszug noch einmal genau.
Das gehört zu besenrein
Wohnung vollständig geräumt
Keine Möbel, kein Hausrat, keine Kartons – auch nicht im Keller- oder Dachbodenabteil.
Böden gefegt
Alle Räume einschließlich Flur, Bad, Küche und Abstellraum.
Grober Schmutz entfernt
Keine Essensreste, Spinnweben, Staubflusen oder Flecken, die sich einfach beseitigen lassen.
Müll entsorgt
Auch Sperrmüll vor dem Haus oder im Hof muss weg sein.
Dübel und Nägel
Ob Löcher geschlossen werden müssen, regelt der Vertrag. Im Zweifel vorher klären.
Schlüssel vollständig
Alle Schlüssel, auch für Keller und Briefkasten, bei der Übergabe dabei.
Besenrein, gereinigt oder renoviert?
Diese drei Begriffe werden oft verwechselt. Besenrein ist die Mindestanforderung: leer und gefegt. Gereinigt oder „in sauberem Zustand“ geht weiter und umfasst meist Fenster, Sanitär, Küche und Böden feucht gewischt. Renoviert betrifft Schönheitsreparaturen wie Streichen – ob Sie dazu verpflichtet sind, hängt von der Wirksamkeit der Klausel im Vertrag ab.
Wer unsicher ist, fährt mit einer Endreinigung auf der sicheren Seite. Sie kostet weniger als ein Streit um die Kaution.
Übergabeprotokoll nicht vergessen
Gehen Sie die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter durch und halten Sie den Zustand schriftlich fest, am besten mit Fotos. Mängel, die im Protokoll nicht stehen, lassen sich später schwer nachträglich geltend machen.
Typische Streitpunkte
Keller nicht geräumt
Das Kellerabteil gehört zur Mietsache. Auch dort muss alles raus.
Einbauten des Mieters
Selbst eingebaute Küchen oder Regale müssen meist entfernt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Sperrmüll vor dem Haus
Wer Möbel auf die Straße stellt und keinen Abholtermin hat, riskiert Ärger mit Vermieter und Stadt.
Häufige Fragen
Muss ich bei besenrein die Fenster putzen?+
In der Regel nein. Besenrein umfasst nur die Beseitigung grober Verschmutzungen. Anders ist es, wenn der Mietvertrag ausdrücklich mehr verlangt.
Darf der Vermieter die Kaution einbehalten, wenn es nicht sauber genug ist?+
Er kann Kosten für die Beseitigung von Verschmutzungen geltend machen, die über den vertraglich geschuldeten Zustand hinausgehen. Deshalb ist ein Übergabeprotokoll so wichtig.
Wer räumt, wenn ich es nicht schaffe?+
Wir übernehmen die Wohnungsauflösung und übergeben besenrein, auf Wunsch mit Endreinigung – zum Festpreis und termingerecht.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfragen wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.
Übergabe steht an?
Wir räumen, fegen und reinigen auf Wunsch – pünktlich zum Termin.